AGB / Allgemeine Mietbedingungen
Die Allgemeinen Mietbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Feriengast (nachfolgend „Mieter“ genannt) und dem Wohnungseigentümer (nachfolgend „Vermieter“ genannt).
§ 1 Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter dem Mieter die schriftliche Buchungsbestätigung zugesandt hat und der Mieter die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Anzahlung überwiesen hat. Bei kurzfristigen Buchungen kann der Mietvertrag auch mündlich oder fernmündlich verbindlich geschlossen werden. Die gemietete Ferienunterkunft ist ausschließlich für die in der Buchungsbestätigung festgeschriebene Zeit vermietet. Die maximale Personenanzahl ist in der Buchungsbestätigung festgelegt.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Anzahlung ist innerhalb von 1 Woche nach Zugang der Buchungsbestätigung auf das Bankkonto des Vermieters zu überweisen. Der Restbetrag wird 3 Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Zahlungsbedingungen können bei kurzfristigen Buchungen abweichen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Vermieter eine sofortige und fristlose Kündigung des Mietvertrages vor. Hierfür kann der Vermieter eine Pauschale wie unter § 4 aufgeführt berechnen oder von der Anzahlung einbehalten. Ein Anspruch auf die Vermietungsleistung besteht nur bei vollständiger Bezahlung des Mietpreises laut Buchungsbestätigung.
§ 3 An- und Abreise
Am Anreisetag kann die Ferienunterkunft frühestens ab 15 Uhr und spätestens bis 20 Uhr bezogen werden. Den Ort der Schlüsselübergabe entnehmen Sie der Buchungsbetätigung. Sie erhalten bei der Schlüsselübergabe einen Schlüssel. Den Zweitschlüssel nebst Briefkastenschlüssel haben wir bereits in der Ferienunterkunft für Sie hinterlegt.
Am Abreisetag ist die Ferienunterkunft bis spätestens 10 Uhr zu räumen. Sämtliche Schlüssel verbleiben in der Ferienunterkunft auf dem Esstisch. Bei Verlust eines Schlüssels drohen dem Mieter erhebliche Schadensersatzansprüche, etwa wegen des erforderlichen Einbaus neuer Türschlösser.
Das Mietobjekt ist vom Mieter in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein; Mülleimer entleert; Geschirr abgewaschen; sämtliche Fenster und Türen verschlossen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, müssen wir uns die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten.
§ 4 Stornierung und Kündigung
Eine Stornierung durch den Mieter vor Mietbeginn ist unter Leistung einer einmaligen Pauschale jederzeit möglich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Für den Fall einer Stornierung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung nachfolgender Pauschalen: Bei einem Rücktritt bis 61 Tage vor Mietbeginn entsteht eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 25 % des Mietpreises. 60 – 35 Tage vor Mietbeginn entsteht eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 % des Mietpreises. Ab dem 34. Tag vor Mietbeginn entsteht eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 90 % des Mietpreises.
Nach dem Bezug der Ferienunterkunft ist der Mietvertrag für beide Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund kündbar. Im Falle einer vorzeitigen Abreise des Mieters ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes werden 100 % des Mietpreises berechnet. Der Grund muss stets aus der Sphäre des Kündigungsempfängers stammen, um eine Kündigung zu rechtfertigen.
Für jede Stornierung steht dem Vermieter für den entstandenen Aufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 55,00 € zu.
Im Falle eines Beherbergungsverbotes für den Landkreis Cuxhaven hat der Mieter einen Anspruch auf eine kostenlose Stornierung. Der Vermittler hat in diesem Falle einen Anspruch auf die Buchungsgebühr in Höhe von 20,00 €.
§ 5 Pflichten und Haftung des Mieters
Für Mieter und Mitreisende gilt die in der Ferienwohnung ausliegende Hausordnung. Mieter und Mitreisende verpflichten sich, die Ferienwohnung und das darin befindliche Inventar schonend zu behandeln.
Für verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet der Mieter uneingeschränkt. Hierbei übernimmt der Mieter auch die Haftung für Schäden, die durch andere Personen entstehen (Mitreisende). Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermittler sofort zu melden.
§ 6 Haftung Vermieter
Die Haftung ist auf die Bereitstellung des Mietobjektes beschränkt. Die Gesamthaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ist auf den Mietpreis laut Mietvertrag begrenzt. Von der Haftung sind Ausfälle in der Strom- und Wasserversorgung sowie Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt entstehen, ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind, ist ausgeschlossen. Unannehmlichkeiten (z.B. durch Baulärm oder sonstige Instandsetzungsmaßnahmen) liegen nicht im Haftungsbereich des Vermieters. Pandemiebedingt kann nicht gewährleistet werden, dass Freizeiteinrichtungen (z.B. Schwimmbad, Sauna, usw.) geöffnet sind. Der Ausfall einzelner Freizeitanlagen berechtigt daher nicht zur Rückforderung bzw. Teilrückforderung der Miete. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.